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Schadensgutachten für fremdverschuldete Schäden

Wenn Sie bei einem Unfall einen Schaden an Ihrem Fahrzeug erlitten haben und selbst dafür keine Mitschuld tragen, werden Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen. Dabei müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Wir stehen Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur gerne Verfügung. Das Gutachten dient der Feststellung der Schadensart und Schadenhöhe, zudem wird der Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.

Das Gutachten ist damit eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

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Kaskogutachten

Bei der Teilkasko und Vollkasko wird Ihr Schaden von Ihrer Versicherung reguliert
Bei einem Vollkasko und Teilkaskoschaden haben Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug wie beispielsweise:

  • selbstverschuldeten Unfall
  • Fahrerflucht
  • Unfall mit Haarwild, Rindern etc.
  • Glasbruchschäden
  • Diebstahlschäden
  • Elementarschäden - Naturgewalten (Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung etc.)
  • Einbruch

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